Wupper

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Wipper_Kotten
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Gewässerordnung für die Wupperstrecke

Vom Kraftwerk Glüder (Strohn) Auslauf Turbinengraben i.d. Wupper bis Wehr Opladen –(Reuschenberg) Das Gewässer wird vom SAV Bayer Leverkusen e.V. befischt.
Größe: Länge ca. 20,5 km = ca. 41 ha

Angelzeiten: An der Wupper gelten ab dem 01.01.2023 folgende Angelzeiten.
Vom 01.01 bis 31.01 8.00 – 17.30 Uhr
Vom 01.02 bis 28.02 7.30 – 18.30 Uhr
Vom 01.03 bis 31.04 7.00 – 21.00 Uhr
Vom 01.05 bis 31.05 6.00 – 22.00 Uhr
Vom 01.06 bis 30.09 5.00 – 22.00 Uhr
Vom 01.10 bis 31.10 7.00 – 21.00 Uhr
Vom 01.11 bis 31.12 8.00 – 17.30 Uhr

Das Gewässer ist ganzjährig geöffnet. Vom 01.06. bis 31.09. ist auch das Nachtangeln in den Sektoren“ alle Fangarten gestattet“ erlaubt.
Fangbeschränkungen (Mindestmaße, Fangbegrenzungen):Die Entnahme von Äsche, Meerforelle und Lachs ist ganzjährig verboten. Schonendes Zurücksetzen ist Pflicht.
Bis auf Widerruf gelten für dieses Gewässer folgende Mindestmaße (gemessen von der Maulspitze bis zum Schwanzende) und folgende Fangmengenbegrenzungen.
Fischart täglich jährlich Mindestmaß: Forelle 2 Stück 20 Stück 30 cm
Es wird empfohlen Forellen über 45cm länge zwecks natürlicher Reproduktion schonend zurückzusetzen.
Die hier nicht genannten Fische unterliegen den in NRW gültigen Mindestmaßen und Schonzeiten (siehe Jahresfischereischein).
Alle gefangenen maßigen Fische, die dem Wasser entnommen werden,sind waidgerecht zu töten und sofort in der Fangliste einzutragen. Datum, Art, Gewicht und Größe
sind dabei anzugeben. Das genaue Führen einer Fangliste ist von außerordentlicher Wichtigkeit (Anhang der GWO)
Bei der Verwendung von Kunstködern wie Blinker, Fliege, Spinner, Wobbler etc. ist das Angeln mit je einem Schonhaken (ohne Widerhaken),
oder einem Drilling mit angedrückten Widerhaken gestattet.
Spezielle Fischereiordnung von Wehr Reuschenberg bis Strohn (Glüder) – Sektoreneinteilung nach Angelarten:

Wehr Reuschenberg bis grüne Fußgängerbrücke Tierheim                                1 - Schonstrecke Angelverbot

Grüne Fußgängerbrücke Tierheim bis 1. Eisenbahnbrücke flussaufwärts             2 – alle Angelarten erlaubt

Ab 1. Eisenbahnbrücke flussaufwärts bis Stra-ßenbrücke L 294                         3 – Fliegen- u. Spinn-fischen erlaubt

Ab Straßenbrücke L 294 bis Brücke Brückenstraße Leichlingen                          2 - alle Angelarten erlaubt

Brücke Brückenstraße bis Wipperkotten                                                         3 - Fliegen- u. Spinn-fischen erlaubt

Wehr Wipperkotten bis Straßenabzweig Leysiefen Hausnr. 1                           2 - alle Angelarten erlaubt

Straßenabzweig Leysiefen Hausnr. 1 bis Straßenbrücke Wupperhof                 4 - nur Fliegenfischen erlaubt

Straßenbrücke Wupperhof bis Wehr Auerkotten-Wupperhof                           1 - Schonstrecke Angelverbot
inkl.Trbinenauslauf

Wehr Auerkotten-Wupperhof bis Insel berhalb Wehr Auerkotten 400 m           2 - alle Angelarten erlaubt
fluss-aufwärts

Insel oberhalb Wehr Auerkotten bis Auslauf Turbinengraben                          4 - nur Fliegenfischen erlaubt
Glüder-Kraftwerk Strohn

In Gewässerabschnitten, an denen ausschließlich das Fliegenfischen erlaubt ist, darf auch nur mit den für das Fliegenfischen zuzuordnenden Gerätschaften gefischt werden
(Fliegenrute-Rolle-Schnur und den dazuge-hörenden Fliegen, Nymphen usw).

Gewässerordnung & Fangbuch hier: