Dhünn
Gewässerordnung für die Dhünn
Die Dhünnstrecke wird durch den SAV Bayer Lever-kusen e.V. bewirtschaftet. Sie darf ausschließlich durch Mitglieder des SAV Bayer Leverkusen e.V. be-fischt werden, die im Besitz eines gültigen Erlaubnis-scheins für diese Dhünnstrecke sind. Die Länge der Dhünnstrecke beträgt ca. 3,4 km, das sind ca. 4 ha. Sie beginnt ca.100 m oberhalb der Rausche der Fußgängerbrücke an der BayArena bis zur Mündung in die Wupper.
Angelzeiten: Das Gewässer ist vom 16.03. bis 19.10. (einschließlich) zum Fischfang geöffnet. Das Angeln ist in dieser Zeit nur bei Tageslicht gestattet. Es beginnt frühestens beim Hellwerden und endet mit beginnender Dunkelheit. Nur vom 01.06. bis 01.09. ist Aalfang von Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang erlaubt. Vom 20.10. bis 15.03 des Folgejahres ist das Angeln untersagt