Rheinhafen Hitdorf

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Informationen über das Vereinsgewässer Rheinhafen Hitdorf

Gewässerordnung Rheinhafen Hitdorf

(Auflage des RhFV von1880 e.V.)

Größe: 11 ha

Fangbegrenzung

Forellen, Zander und Hechte dürfen 3 Stück – pro Tag Karpfen, Barben, Nasen und Rapfen insgesamt höchs-tens 4 Stück - pro Tag gefangen werden.

Die Verwendung von Setzkescher und Köderfischsenke sowie lebenden Köderfischen ist verboten.

Die Zufahrt zum Hitdorfer Hafen mit dem Pkw darf nur auf öffentlichen, nicht gesperrten Straßen erfolgen. Fahrzeuge sind auf den ausgewiesenen Parkplätzen ab-zustellen. Das Befahren von Wirtschaftswegen sowie auch das Angeln zwischen den Bootsstegen ist verbo-ten. Auf belange der Schifffahrt ist Rücksicht zu neh-men.

Es gelten die Vorschriften des Landesfischereigesetzes und der Landesfischereiverordnung NRW, insbesonde-re hinsichtlich der Schonzeiten und Mindestmaße. Der SAV unterstützt die Wiedereinbürgerung von Wanderfischen des Landes NRW. Lachs und Meerfo-relle sind ganzjährig geschützt und daher schonend zu-rückzusetzen.

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