Stöckenbergsee

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Informationen über das Vereinsgewässer Stöckenbergsee

 

Ähnlich wie sein kleiner Bruder der Hitdorfer See, ist der Stöckenbergsee ein klassisches Allround-Gewässer. Das Gewässer wird gemeinschaftlich vom Angelvereins

Stöckenbergsee e.V. und dem SAV Bayer Leverkusen e.V. befischt. Das Nachtangeln

an diesem Gewässern ist ganzjährig gestattet. Die Schonbezirke und das Gelände

des Angelvereins Stöckenbergsee e.V. dürfen nicht beangelt werden!

Die Anfahrt erfolgt über die Langenfelderstraße.
In der Straße Umlag auf der rechten Seite befindet sich ein großer Parkplatz. Es gilt die Gewässerordnung des SAV Bayer Leverkusen e.V.
Lage: Leverkusen-Hitdorf

Gewässerbeschreibung

Saison: ganzjährig

Gewässertyp: Baggersee       Größe: 18,0 ha

Hauptfischbestand:

Aal – Barsch – Döbel – Hecht – Karpfen – Regenbogenforelle - div. Weißfischarten- Zander

 

Fangzeiten:

 Hecht vom 01.06. - 14.02. des Folgejahres.

 Zander vom 01.06. - 14.02. des Folgejahres.

 

Mindestmaße & Fangmengenbegrenzungen:

Fischart         Stück          täglich                  jährlich                Mindestmaß

Karpfen                               1                               8                            45 cm

Hecht                                   1                               5                            70 cm  

Zander                                 1                               5                            50 cm

Schleie                                3                                                              30 cm

Rotauge/Rotfeder                                                                              18 cm

Waller                                  1                                                              70 cm

Aal                                                                                                        50 cm                                                       

Köder: Das Angeln mit toten Köderfischen, Blinkern, Spinnern und anderen dem Raubfischfang

zuzurechnenden Kunstködern ist in der Zeit vom 15.02. - 31.05. verboten.

Ausnahme bilden künstliche Fliegen mit Hakengröße 10 und 4cm Länge.

Anfüttern ist nicht gestattet.

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